Finanziertes Auto verkaufen – Bankablösung sauber klären
Eine laufende Finanzierung schließt einen Verkauf nicht grundsätzlich aus. Vor dem Kaufabschluss müssen Restschuld, Bankfreigabe und Fahrzeugbrief geklärt werden.
Ein finanziertes Fahrzeug kann nicht genauso abgewickelt werden wie ein bereits vollständig bezahltes Auto. Häufig verwahrt die finanzierende Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II. Vor dem endgültigen Kaufabschluss müssen deshalb Restschuld, Ablöseweg und Freigabe der Fahrzeugunterlagen eindeutig geklärt sein.
1. Finanzierungsstatus direkt angeben
Teilen Sie bereits in der Fahrzeuganfrage mit, dass eine Finanzierung läuft. Dadurch kann die spätere Abwicklung von Anfang an passend vorbereitet werden.
2. Aktuellen Ablösebetrag bei der Bank anfragen
Für eine konkrete Abwicklung wird in der Regel ein aktueller Ablösebetrag der finanzierenden Bank benötigt. Entscheidend sind Betrag, Gültigkeitsdatum, Empfängerkonto und die Bedingungen für die Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II.
3. Kaufpreis und Restschuld miteinander verrechnen
Liegt der vereinbarte Kaufpreis über der offenen Restschuld, kann nach abgestimmter Ablösung ein verbleibender Betrag an den Verkäufer ausgezahlt werden. Liegt die Restschuld über dem Kaufpreis, muss die Differenz vor dem Abschluss geklärt werden. Die konkrete Abwicklung hängt von den Vorgaben der jeweiligen Bank ab.
4. Fahrzeugbrief nicht als frei verfügbar angeben
Wenn die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II verwahrt, sollte dies offen angegeben werden. Ein verbindlicher Kaufabschluss sollte erst erfolgen, wenn der Weg zur Freigabe der Unterlagen geklärt ist.
5. Alles schriftlich festhalten
Ablösebetrag, Zahlungsweg, Freigabe der Unterlagen, möglicher Restbetrag und Fahrzeugübergabe sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei autoankaufdirekt.de wird eine mögliche Finanzierungsablösung vor dem Ankauf mit der finanzierenden Bank abgestimmt.
Name der Bank, Vertrags- oder Finanzierungsreferenz, aktueller Ablösebetrag und Information darüber, wo sich die Zulassungsbescheinigung Teil II befindet.
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