Wichtiger Hinweis: Diese Fassung ist ein rechtlich strukturierter Arbeitsentwurf und keine anwaltliche Freigabe. Vor dem öffentlichen Einsatz müssen insbesondere Impressum, Unternehmensdaten, Kaufvertragsmuster, Steuerstatus und tatsächliche Betriebsabläufe durch eine in Deutschland zugelassene Rechtsberatung geprüft werden.
Stand: 13. Juli 2026 · Version: 2026-07-v29
Ankäufer und Betreiber von autoankaufdirekt.de ist das im Impressum genannte Unternehmen, nachfolgend „Ankäufer“ genannt.
Diese Verkaufsbedingungen gelten für die digitale Fahrzeuganfrage, vorläufige Ankaufsvorschläge, Besichtigung, verbindliche Festpreisangebote und den anschließenden Fahrzeugankauf. Fahrzeuganbieter werden nachfolgend „Verkäufer“ genannt. Der Verkäufer muss angeben, ob er privat oder im Rahmen einer unternehmerischen beziehungsweise gewerblichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen und die Angaben im konkreten Kaufvertrag haben Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen.
Die Übermittlung von Fahrzeugdaten, Kontaktdaten, Dokumenten und Fotos ist unverbindlich und stellt weder ein Verkaufsangebot des Verkäufers noch ein Ankaufangebot des Ankäufers dar. Durch die Eingangsbestätigung kommt kein Kaufvertrag zustande.
Der Verkäufer kann Eingaben vor dem Absenden mithilfe der Zurück-Schaltflächen und Eingabefelder prüfen und berichtigen.
Ein elektronisch übermittelter vorläufiger Ankaufsvorschlag beruht ausschließlich auf den bis dahin vorliegenden Angaben und Bildern. Er ist für beide Seiten unverbindlich. Der Verkäufer kann daraufhin eine Besichtigung anfragen, den Vorschlag ablehnen oder einen unverbindlichen Preiswunsch mitteilen.
Der vorläufige Ankaufsvorschlag ist ausdrücklich kein Festpreis und führt auch bei einer positiven Rückmeldung des Verkäufers noch nicht zum Kaufvertrag.
Vor einem verbindlichen Ankaufangebot kann der Ankäufer insbesondere Fahrzeugidentität, tatsächlichen Zustand, Kilometerstand, Motorleistung, Ausstattung, bekannte Schäden, Unfallhistorie, Fahrbereitschaft, Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Identität des Verkäufers, Eigentums- beziehungsweise Verfügungsberechtigung und Rechte Dritter prüfen.
Die Besichtigung begründet allein noch keine Pflicht zum Ankauf oder Verkauf.
Nach einem vom Ankäufer bestätigten und anschließend geprüften Online- oder Vor-Ort-Termin kann der Ankäufer dem Verkäufer eine befristete Festpreiszusage übermitteln. Sie bezeichnet mindestens das Fahrzeug, den geprüften Preis und das Ende der Bestätigungsfrist. Die Frist beträgt höchstens vier Kalendertage.
Über die Festpreisseite kann der Verkäufer den geprüften Preis bestätigen und damit die Erstellung des fahrzeugspezifischen Vorkaufvertrags anfordern. Diese Preisbestätigung ist nach dem vorgesehenen technischen Ablauf noch nicht selbst der Abschluss des Fahrzeug-Kaufvertrags.
Eine Online-Besichtigung mit Live-Kameraaufnahmen, Standort- und Zeitangaben dient der Vorprüfung. Sie ersetzt nicht die abschließende Kontrolle von Fahrzeugidentität, Originalunterlagen, Eigentums- beziehungsweise Verfügungsberechtigung und tatsächlichem Fahrzeugzustand bei Übergabe.
Nach bestätigter Festpreiszusage kann der Ankäufer einen befristeten, fahrzeugspezifischen Vorkaufvertrag unter ausdrücklich bezeichneten Bedingungen übermitteln. Der Verkäufer muss vor Annahme insbesondere Fahrgestellnummer, Erstzulassung, Kilometerstand, Fahrzeugfarbe, Unfallstatus und Servicehistorie prüfen und bestätigen.
Erst die fristgerechte und unveränderte Annahme des konkreten Vorkaufvertrags führt nach Maßgabe dieses Vertrags zu einem bedingten Fahrzeug-Kaufvertrag. Die endgültige Durchführung setzt voraus, dass die dort bezeichneten Prüf- und Übergabebedingungen erfüllt sind.
Mit der Annahme des fahrzeugspezifischen Vorkaufvertrags bestätigt der Verkäufer:
Fahrzeugspezifische Beschaffenheitsangaben, bekannte Mängel und weitere Erklärungen werden zusätzlich im Kaufvertrag dokumentiert. Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.
Der Verkäufer hat das Fahrzeug bis zur Übergabe mit der üblichen Sorgfalt zu behandeln. Neue Schäden, erhebliche technische Veränderungen, weitere Nutzung mit wesentlicher Laufleistung oder der Verlust von Schlüsseln beziehungsweise Unterlagen sind dem Ankäufer unverzüglich mitzuteilen.
Eine einseitige nachträgliche Preisänderung ist nach Vertragsschluss nicht vorgesehen. Bei einer erheblichen Veränderung gelten die gesetzlichen Rechte und die im Kaufvertrag getroffenen individuellen Vereinbarungen.
Der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der bestätigten Festpreiszusage und dem anschließend angenommenen Vorkaufvertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung bei der vereinbarten Fahrzeugübergabe.
Die Auszahlung ist grundsätzlich per Echtzeitüberweisung auf das vom Verkäufer benannte Konto vorgesehen. Die tatsächliche Nutzung einer Echtzeitüberweisung setzt voraus, dass die beteiligten Banken, das Empfängerkonto und die jeweiligen Überweisungslimits dies ermöglichen. Ist eine Echtzeitüberweisung technisch nicht möglich, wird vor der Übergabe eine andere sichere Zahlungsweise vereinbart.
Fahrzeug, Schlüssel und Originalunterlagen werden erst nach bestätigtem Zahlungseingang oder nach der im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbarten Absicherung übergeben.
Nach erfolgreichem Ankauf erfolgt die vereinbarte Abholung innerhalb Deutschlands ohne zusätzliche Transportkosten für den Verkäufer.
Voraussetzung ist, dass Standort, Fahrbereitschaft, Roll- und Lenkfähigkeit, Fahrzeugmaße sowie besondere Bergungs- oder Zugangshindernisse vollständig mitgeteilt wurden. Eine ungewöhnliche Sonderbergung oder Zusatzleistung ist nur kostenpflichtig, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich und transparent vereinbart wurde.
Übernimmt der Ankäufer die Fahrzeugabmeldung, werden Zuständigkeit, Frist und gegebenenfalls erforderliche Unterlagen im Kaufvertrag festgehalten. Die vereinbarten Abmeldekosten trägt der Ankäufer. Der Verkäufer erhält nach erfolgter Abmeldung die Abmeldebestätigung als Nachweis per E-Mail; auf Wunsch kann zusätzlich ein weiterer geeigneter Nachweis übermittelt werden.
Bei einer laufenden Finanzierung oder Sicherungsübereignung kommt die Abwicklung nur zustande, wenn die finanzierende Bank die Ablösung und Herausgabe der erforderlichen Originalunterlagen bestätigt.
Ablösebetrag, Zahlung an die Bank, Auszahlung eines etwaigen Restbetrags und Übergabe des Fahrzeugbriefs werden vor Abschluss beziehungsweise Durchführung schriftlich vereinbart. Ohne Bankbestätigung besteht keine Verpflichtung zur Ablösung.
Die technischen Schritte lauten: Fahrzeuganfrage, unverbindlicher Ankaufsvorschlag, vom Ankäufer bestätigter Termin, Besichtigung und Prüfung, Festpreiszusage, Preisbestätigung durch den Verkäufer, Erstellung des fahrzeugspezifischen Vorkaufvertrags sowie dessen Prüfung und elektronische Annahme.
Vor der Annahme des Vorkaufvertrags kann der Verkäufer seine Angaben prüfen, die Verkaufsbedingungen öffnen, speichern und ausdrucken sowie den Vorgang abbrechen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Der Vertragsschluss und die wesentlichen Vertragsdaten werden gespeichert. Nach elektronischer Annahme erhält der Verkäufer unverzüglich eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Verkäufer sollte diese Bestätigung dauerhaft speichern.
Handelt der Verkäufer als Unternehmer oder Gewerbetreibender, hat er dies vor Vertragsschluss anzugeben. Ob Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden kann, ob Differenzbesteuerung betroffen ist oder ob der Kaufpreis als Bruttopreis ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis gilt, wird im konkreten Kaufvertrag festgehalten.
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und Fahrzeugdokumente enthält die Datenschutzerklärung.
Die nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz erforderlichen Angaben zur Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren müssen im Impressum beziehungsweise an gut zugänglicher Stelle veröffentlicht werden. Maßgeblich sind die Angaben im Impressum.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften bleiben unberührt.
Eine Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie in sonstigen gesetzlich zulässigen Fällen.
Diese Verkaufsbedingungen ersetzen keinen fahrzeugspezifischen Kaufvertrag. Der Kaufvertrag sollte insbesondere Fahrzeugidentifikationsnummer, Kilometerstand, bekannte Schäden, Kaufpreis, Zahlungsweg, Schlüssel, Unterlagen, Übergabe, Abholung, Abmeldung und eine mögliche Finanzierungsablösung vollständig dokumentieren.